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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Pflichten des Vermittlers/Agentur

Gilt allgemein für Gastfamilien und Au-pairs aus dem Bereich Eingehende und Ausgehende Au-pairs. A.PER Deutschland verpflichtet sich gegenüber der Gastfamilie bzw. dem Au-pair folgende Leistungen wie Information über die jeweils aktuellen Au-pair Bedingungen und deren Aufnahmemodalitäten zu erbringen. Unterstützung bei der Beantragung des Au-pair Visums, der Arbeitsgenehmigung und der Einladeformalitäten (Einladungsschreiben, Au-pair Vertrag, Agenturbestätigung, Stellen- und Gastfamilienbeschreibung, usw.) Aushändigung der Bewerbungsunterlagen des jeweiligen Au-pairs. A.PER Deutschland verpflichtet sich außerdem, die Gasteltern und das Au-pair während des Au-pair Aufenthaltes zu betreuen entweder in Form von persönlichen Gesprächen oder per Telefon. Wir bieten telefonische Erreichbarkeit in Notfällen an in Form der Mobilfunknummer von A.PER Deutschland oder für das Au-pair die Au-pair Seelsorge oder Hotline, wenn nötig Hilfe bei der Suche einer Sprachschule oder sonstigen Freizeit-angeboten und Suche nach einer geeigneten Au-pair Versicherung.

2. Vermittlungstätigkeit / Kosten

Für Gastfamilien:

Der Vermittler übernimmt alle zur Suche nach einer/einem geeigneten Kandidaten/in notwendigen Maßnahmen, insbesondere die Führung von Eignungsgesprächen wenn möglich oder die vorherige mögliche Überprüfung der Bewerbung, auch in Form der Partneragentur im Ausland. Dies bezieht sich auch auf die Vermittlung von deutschen Au-pairs ins Ausland.

Die Entscheidung über den Umfang und die Durchführung der Maßnahmen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Vermittlers.

Sollte der/die erste Kandidat/in nicht den Anforderungen der Familie entspricht – tauscht A.PER Deutschland in Bezugnahme auf die gesetzliche Kündigungsfrist das Au-pair aus. Der Mehraufwand hierfür beträgt 50,00 EUR.

Für Au-pairs, die von Deutschland aus ins Ausland vermittelt werden:

A.PER Deutschland verpflichtet sich, alles Mögliche zu tun, um das Au-pair erfolgreich in das von ihm gewünschte Zielland zu vermitteln. Eine Partneragentur oder sonstige Repräsentanz von A.PER steht dem Au-pair vor Ort zur Verfügung, welches bei Problemen, etc. weiterhilft und Ansprechpartner für das Au-pair ist. 

3. Vermittlungshonorar

Alle unsere Gebühren sind Nettogebühren gemäß § 19 UstG und somit erfolgt keine Berechnung der Umsatzsteuer auf die Gebühren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, frühestens zwei Wochen nach Vertragsabschluss, spätestens aber bei Auftragsbestätigung/Annahme des Au-pairs für 6 Monate 290,00 EUR, ab 7 bis 12 Monaten 390,00 EUR Vermittlungsgebühr zu bezahlen. Weniger als 6 Monate – von 1-5 Monaten Dauer – berechnen wir für pro Monat 40,00 EUR. 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Vermittlungsgebühr um die Bezahlung einer Dienstleistung handelt, die fällig ist, wenn der Au-pair Vertrag abgeschlossen wurde und die Einreise des Au-pairs bekannt ist, unabhängig davon, ob das Au-pair Verhältnis erfolgreich zu Ende geführt werden kann und Dienstleistungen erbracht worden sind.

Sollte das Au-pair aus irgendeinem Grund die Tätigkeit bei Ihnen nicht antreten können, so werden wir selbstverständlich die Vermittlungsgebühr zurückerstatten oder einen passenden Ersatz finden. Außer: die Familie tritt vom Vertrag kurzfristig zurück, obwohl das Au-pair einreisebereit ist – dann wird die Vermittlungsgebühr sofort fällig.

Wird die Vermittlungsvereinbarung nach der Unterschriftsleistung vom Auftraggeber widerrufen, so fällt die Hälfte der Gebühr als Bearbeitungs-gebühr an. Die Gebühr wird auch dann fällig, wenn schon eventuelle Dienstleistungen wie z. B. Zusendung der Visaunterlagen für die Botschaft, etc. in Anspruch genommen worden sind.

Werden aber nur reine Einladeformalitäten gewünscht, weil das Au-pair selbst angeworben wurde, beträgt die Gebühr 290,00 EUR. Da es sich um eine reine Dienstleistung handelt, ist diese Gebühr in jedem Fall fällig, auch wenn das Visum für das Au-pair abgelehnt wird. Die Agentur übernimmt hier keinerlei Haftung.

Außerdem berechnen wir grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR, wenn Gastfamilien, welche bereits 3 Vorschläge von uns erhalten haben, anschließend unsere Dienste nicht mehr in Anspruch nehmen aus Gründen wie z. B. kein bestehender Bedarf mehr an einem Au-pair oder sich für eine anderes Au-pair einer anderen Agentur entschieden haben.

Bei Au-pairs, die von Deutschland aus ins Ausland gehen bzw. planen, ist ab dem Tag, an dem die Bewerbungsunterlangen bei  A.PER eingehen, diese Bewerbung bindend. D. h. A.PER bemüht sich ab Bewerbungseingang um die Vermittlung des deutschen Au-pairs ins Ausland. Sollte hier das Au-pair während dieser Phase zurücktreten, so werden die vollen 150,00 EUR Vermittlungsgebühr fällig.

4. Pflichten des Auftraggebers

Die Gastfamilie hat die AGB´s der Vermittlungsagentur sowie das Merkblatt „Info der Bundesanstalt für Arbeit für Gastfamilien“ gelesen und verpflichtet sich, die darin aufgeführten Bedingungen einzuhalten, die da wären: Einhaltung der Wochenarbeitszeit des Au-pairs von maximal 30 Stunden, die auf 6 Tage verteilt werden können. Freie Kost und Logis, die Bereitstellung eines separaten, beheizbaren, ausreichend möblierten Zimmers von mind. 8 qm Größe. Integrierung des Au-pairs in die Familie, sowie ein monatliches Taschengeld von 260,00 EUR (auch bei Krankheit) und eine Monatsfahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr oder Fahrdienst zur Sprachschule zu leisten.  Bei einem Aufenthalt von 12 Monaten stehen dem Au-pair bei Weiterzahlung des Taschengeldes 4 Wochen Urlaub zu. Bei kürzeren Aufenthalten ist jeweils zu kürzen. 

Der Besuch der Sprachschule ist in der Wochenplanung zu berücksichtigen. Die Gastfamilie gewährt außerdem, dass das Au-pair zu jeder Zeit Kontakt mit A.PER aufnehmen kann und darf. Die Familie spricht als Umgangssprache deutsch und fördert die Teilnahme an kulturellen und gesellschaftlichen Veranstaltungen und gewährleistet hierzu die erforderliche Mobilität. Die Gastfamilie ist gesetzlich verpflichtet, sofort nach Ankunft des Au-pairs dieses Kranken-, Unfall- und Haftpflicht zu versichern. Eine Kopie der Versicherungspolice ist uns als Agentur innerhalb von 4 Wochen nach Ankunft zur Verfügung zu stellen. Außerdem ist die Gastfamilie verpflichtet, dass Au-pair unverzüglich beim Einwohnermeldeamt anzumelden und bei der Arbeitsagentur die  Arbeitserlaubnis zu beantragen und gegebenenfalls bei der Ausländerbehörde das Visum zu legalisieren. Alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten der Gastfamilie. Das Datum der Anreise und Abreise, bzw. Wechsel sowie Kündigung oder Umzug ist uns immer jeweils schriftlich anzuzeigen. 

Achtung: Sollte die Gastfamilie ein Au-pair ablehnen und im Anschluss daran oder auch zu einem späteren Zeitpunkt das vorgeschlagene Au-pair ohne Mitwissen von A.PER trotz allem einstellen und A.PER davon Kenntnis erhalten (z. B. durch Abfragen bei der Botschaft, etc.) so wird sofort die komplette Vermittlungsgebühr von 390,00 EUR an A.PER fällig und außerdem behält es sich A.PER vor, die Gastfamilie in diesem Fall wegen des Tatverdachtes des Betruges anzuzeigen.

Das ins Ausland gehende Au-pair hat die AGB´s gelesen und akzeptiert. Ab dem Tag des Bewerbungseinganges ist die Bewerbung bindend. Das Au-pair hat alle Unterlagen, die zu einer erfolgreichen Vermittlung führen, abgegeben und die Fragen alle wahrheitsgemäß beantwortet.

Das Au-pair wird die jeweiligen rechtlichen Bestimmungen und Gesetze des Ziellandes einhalten. Das Au-pair kann bei grob fahrlässigem Verhalten oder bei schuldhaftem Verhalten sofort und unverzüglich haftbar gemacht werden, es gelten hier ebenfalls die Gesetze des jeweiligen Ziellandes. A.PER haftet nicht für das Au-pair und kann auch nicht zu sonstigen Schadensansprüchen haftbar gemacht werden. 

A.PER sorgt dafür, dass das Au-pair vorschriftsmäßig von der Partneragentur betreut wird, sowie von der Gastfamilie, außerdem wird A.PER alles Mögliche für einen reibungslosen Ablauf tun.

5. Kündigung

Das Au-pair Verhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei einer vorzeitigen Auflösung des Au-pair Vertrages durch einen der beiden Vertragspartner ist die Agentur sofort zu informieren. Erst nach Rücksprache mit A.PER kann die erforderliche Abmeldung des Au-pairs vorgenommen werden. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage. In diesem Zeitraum wird sich A.PER bemühen, für das Au-pair eine neue Familie zu suchen, wenn keine schwerwiegenden Gründe für die Kündigung vorliegen wie z. B. eine Straftat. Bei schwerwiegenden Gründen darf fristlos gekündigt werden und das Au-pair auf deren Kosten (oder Au-pair Versicherung) sofort nach Hause heimgeschickt werden. Sollte aber eine Kündigung seitens der Gastfamilie aus sozialen Gründen (wie Unsympathie, etc.) vorliegen und unsere Agentur während der Wechselphase des Au-pairs Kost und Logis gewähren müssen, so kommt die zu kündigende Gastfamilie für diese Kosten auf, auch Fahrtkosten.

6. Verschwiegenheitspflicht

Der Vermittler verpflichtet sich sämtliche ihm überlassenen Daten und Informationen des Auftraggebers zu Zwecken der Vermittlungstätigkeit zu nutzen und zu speichern. Die Gastfamilie ist mit der Weitergabe ihrer Adressdaten für die Kontaktaufnahme von Au-pair´s in Deutschland untereinander einverstanden.

7. Haftungsausschluss

Eine Haftung der Agentur für Schäden der Gastfamilie, welche im Zusammenhang mit dem Au-pair Vertrag auftreten, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Bei der Auswahl von geeigneten Bewerbern ist die Agentur auf wahrheitsgemäße Angaben der jeweiligen Bewerber angewiesen. Die Agentur kann gegenüber der Gastfamilie für die Richtigkeit der Angaben keine Haftung übernehmen. Beiden Parteien ist bekannt, dass es sich bei der Leistung von A.PER um eine reine Dienstleistung handelt, die mit der Ankunft des Au-pairs in der Gastfamilie abgeschlossen ist. Für den Erfolg des Au-pair Verhältnisses über den gesamten Aufenthalt wird nicht gehaftet. Die Agentur haftet nicht für Ausfallzeiten eines Au-pairs bei Visumsablehnung durch die Botschaft, Unstimmigkeiten bei sonstigen Behörden oder aber plötzliche Absage des Au-pairs. Bei intensiver Mitarbeiter der Gastfamilie bei behördlichen Angelegenheiten oder aber wesentlicher Verspätung des Au-pair Eintreffens hat die Gastfamilie keinen Anspruch auf Minderung der Vermittlungsgebühr. A.PER haftet auch nicht für eventuell anfallende zusätzliche Kosten für die Vermittlung. A.PER haftet nicht für und gegenüber dem Au-pair oder der Gastfamilie. Das Au-pair steht in keinem juristischen Verhältnis zu A.PER, die Dienstleistung beschränkt sich auf die Vermittlung in eine Gastfamilie. Sollte trotz aller Bemühungen keine Vermittlung zustande kommen, können daraus keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Weder gegenüber der Gastfamilie noch gegenüber von Dritten haftet die Agentur für Schäden, die das Au-pair mittelbar oder unmittelbar verursacht hat. A.PER übernimmt keinerlei Haftung für Zahlungsver-pflichtungen, die das Au-pair mit der Gastfamilie oder Dritten eingegangen ist. A.PER haftet nicht für Schäden die evtl. durch ansteckende Krankheiten des Au-pair Bewerbers entstehen. Deshalb empfehlen wir jeder Gastfamilie sofort nach Ankunft des Au-pairs in Deutschland ein medizinisches Check-up durchführen zu lassen. Ein Haftungsanspruch an A.PER ist somit ausgeschlossen. 

8. Schriftform

Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Bestimmungen dieses Vertrages bleiben wirksam wenn die Gastfamilie einen neuen Au-pair Bewerber über unsere Agentur aufnimmt und kein neuer Vertrag abgeschlossen wird.

9. Sonstiges

Die Gastfamilie bestätigt ausdrücklich von A.PER darüber belehrt worden zu sein, dass die Beschäftigung eines Au-pairs nur mit einem gültigen Au-pair Visum oder einer gültigen Arbeitserlaubnis möglich ist. Eine Beschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis ist nach SGB § 404 strafbar. Der Gastfamilie wird der Missbrauch von Daten ausdrücklich untersagt. Dies beinhaltet die Weitergabe von Adressen etc. von Partneragenturen sowie deren Bewerberdaten. Ein Verstoß wird A.PER ggs. Strafrechtlich verfolgen. A.PER hat das Recht bei nachweislich falschen Angaben von Gastfamilie oder Au-pair, oder deren Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen oder Richtlinien des EU-Abkommens diese von der Vermittlung auszuschließen und u. U. den zuständigen Behörden zu melden. Alle kostenlosen Leistungen von A.PER sind freiwillig und sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Karlsruhe. Sollten Teile dieses Vertrages unwirksam oder ungültig sein, so wird die Rechtskräftigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Auf die Rechtskräftigkeit der Parteien aus diesem Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

 

Download:

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