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Dänemark


DänemarktKüste ohne Ende – zahlreiche Halbinseln und Inseln bescheren dem kleinen Land in Nordeuropa – welches übrigens eine konstitutionelle Monarchie ist – knapp 7000 Kilometer Küste. Dies macht sich nicht nur in der dänischen Küche bemerkbar, sondern auch darin, dass in Dänemark zahlreiche unterschiedliche Stände zu finden sind. Angefangen von Dünen, bis hin zu flachen Stränden und ebenso mächtige, strahlend weiße Kreidefelsen – das ist Dänemark. Aber Dänemark hat noch mehr zu bieten außer Stränden – ein Hauch von Mittelalter umweht die gemütlichen Städte und in den Großstädten pulsiert das Leben – sowohl tagsüber als auch nachts. Die dänische Krone ist die Landeswährung. Außerdem gehört Dänemark zu den skandinavischen Ländern und war einst ein Wikingerland. Dänemark hat das sog. „European Agreement on au-pair placement“ des Europarates unterzeichnet. Au-pairs wird daher eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung auf der Grundlage des „Rechts auf feie Arbeitsplatzwahl“ gemäß den EU-Richtlinien erteilt. Der Au-pair Arbeitsvertrag stützt sich auf die Bestimmungen des dänischen Gehilfengesetzes „Medhjälperloven“.

 

Au-pair

Alter: 18 - 27 (teilweise bis 30) Jahre
Dauer: ab 3 Monaten bis zu 3 Jahren
Arbeitszeiten: 30 Stunden / Woche
Freizeit: 1,5 Tage / Woche
Taschengeld: 2,500 - 2,900 dänische Kronen
mtl. Fahrkarte für die öff. Verkehrsmittel
Urlaub: ab 6 Monaten = 2 Wochen
ab 12 Monaten = 5 Wochen
Voraussetzungen: gute englische oder eventuell dänische Sprachkenntnisse, polizeiliches Führungszeugnis

 

Versicherung:

Au-pairs, die in einem Privathaushalt gegen Bezahlung beschäftigt werden, kommen im Falle eines Arbeitsunfalls keine größeren Kosten zu, da sie durch die Arbeitsunfallversicherung geschützt sind. Bei einem längeren Aufenthalt des Au-pairs ist es der Familie möglich, eine Sonderversicherung wie auch eine Zusatzunfall- oder Hausratsversicherung abzuschließen. Krankenversicherung = Beim Einwohnermeldeamt registrierte Au-pairs werden automatisch nach einer Frist von 6 Wochen versichert. Behandlungen in der Notaufnahme werden kostenlos gewährleistet. Steuern = die Höhe der Steuern hängt von der Dauer des
Arbeitsvertrages und der Vergütung ab.

 

Sprachkurs:

Es gibt zahlreiche Sprachkurse, für die Kosten hierfür muss aber das Au-pair aufkommen.

 

Einreisebestimmungen:

Nach der Einreise muss eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Dazu wendet man sich vor der Anreise an das nächste dänische Konsulat. Zur Erlangung der Aufenthaltsgenehmigung muss mindestens ein Elternteil der Gastgeberfamilie dänischer Staatsbürger sein. Ein Au-pair Vertrag sind ebenfalls vorzulegen.

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